§ 81 Strafgesetzbuch
Hochverrat gegen den Bund
(1) Wer es unternimmt, mit Gewalt oder durch Drohung mit Gewalt
- den Bestand der Bundesrepublik Deutschland zu beeinträchtigen oder
- die auf dem Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland beruhende verfassungsmäßige Ordnung zu ändern,
wird mit lebenslanger Freiheitsstrafe oder mit Freiheitsstrafe nicht unter zehn Jahren bestraft.
(2) In minder schweren Fällen ist die Strafe Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu zehn Jahren.
Der folgende Verweis enthält eine Strafanzeige gegen Bundeskanzlerin Angela Merkel zum Ausdrucken. Senden Sie die Strafanzeige ausgefüllt und unterschrieben an die Bundesanwaltschaft. Die Addresse ist in der Strafanzeige angegeben.